Verein

Aktuelle Informationen

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Vorstandschaft

 

Theresa Knoller

Theresa Knoller

1. Vorständin

Patrick Genitheim

Patrick Genitheim

2. Vorstand

Sonja Ruch

Sonja Ruch

Schriftführerin

Willfried Hantke

Willfried Hantke

Kassier

Maria Wölzmüller

Maria Wölzmüller

Ressort Darstellende Kunst und Literatur

Iris Ruile

Iris Ruile

Ressort Bildende Kunst, Bildung und Erziehung

Vereinsgründung

Am 28. August 2002 wurde der Verein Kulturinitiative Egling-Huaschof intakt e.V. unter dem Motto „Gemeinschaft macht Mut: Wir können es selbst“ und der Vision „Kultur als Lebensinhalt in Egling und Heinrichshofen (Huaschof)“ gegründet. Voraus ging die Überlegung „Schon wieder ein Verein? Nein Danke! Oder doch?“. 

Folgende Grundprämissen liegen der Gründung des Vereins zu Grunde:

  • Die Kreativität und die Fähigkeiten von vielen Menschen zusammenfassen
  • Das Dorfleben auf Gebieten bereichern, die bisher nicht oder nur wenig berücksichtigt wurden
  • Kultur als Lebensinhalt fördern
  • Auf den Wert von selbst gestalteter Kultur hinweisen und diese ermöglichen

Satzung

Stand: Mittwoch, 20. April 2005
Vereinssatzung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. 

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 

Der Verein führt den Namen Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. und hat seinen Sitz in Egling an der Paar, Landkreis Landsberg am Lech 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 

§2Organisation, Struktur und Auflösung 

Für die Mitglieder hat die Satzung der Kulturinitiative Geltung. 

Die Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. kann übergeordneten Organisationen beitreten. 

Bei Auflösung oder Aufhebung der Kulturinitiative fällt das Vermögen den katholischen Kirchenstiftungen Egling an der Paar und Heinrichshofen zu gleichen Teilen zu, mit der Auflage es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. 

§3Zweck und Ziel, Gemeinnützigkeit 

Die Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. dient der Förderung der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, sowie des Heimatgedankens. 

Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. 

Niemand darf durch Ausgaben des Vereins, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

Zur Erreichung des Satzungszweckes nimmt die Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. folgende Aufgaben wahr: 

Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte, Kabarett, Theater, Kunstaktionen oder Brauchtumsveranstaltungen; 
Förderung der bildenden und darstellenden Kunst sowie der Musik, der Literatur und der dazu notwendigen Bildungsarbeit; 
Mitgestaltung des öffentlichen kulturellen Lebens in der Gemeinde Egling an der Paar, im Landkreis Landsberg am Lech und in angrenzenden Verwaltungseinheiten; 
Teilnahme an und Mitveranstaltung von Veranstaltungen anderer Vereine, Verbände oder Initiativen; 
Förderung internationaler Begegnungen zum Zwecke des kulturellen Austausches;  
Verleihung von Preisen für vorbildliches Engagement und Wirken auf kulturellem Gebiet; 

§4Mitgliedschaft 

Der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. gehören an: 

jugendliche Mitglieder 
ordentliche Mitglieder 
Ehrenmitglieder 

Jugendliches Mitglied kann sein, wer mindestens das siebte und höchstens das 15. Lebensjahr vollendet hat und am aktiven Leben der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. teilnimmt. 

Ordentliches Mitglied kann sein, wer mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat. Juristische Personen, wie Organisationen oder Vereine können ebenfalls ordentliche Mitgliedschaft erwerben. 

Ehrenmitglieder der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. sind Personen, die sich um die Kultur im Wirkungskreis der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. besondere Verdienste erworben haben und von der Mitgliederversammlung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V., auf Vorschlag der Vorstandschaft, zu Ehrenmitgliedern ernannt worden sind. 

§5Aufnahme 

Die Aufnahme als Mitglied in die Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. bedarf eines schriftlichen Antrages bei der Vorstandschaft. Anträge von Personen unter 18 Jahren bedürfen der Mitunterzeichnung durch einen Erziehungsberechtigten. 
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet die Vorstandschaft der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V.. 

Mit der Aufnahme in die Kulturinitiative erkennt das Mitglied die Vereinssatzung an.  
§6 Austritt und Ausschluss 

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. 

Der Austritt ist nur zum Ende eines Quartals zulässig. Er ist mindestens drei Monate vorher der Vorstandschaft schriftlich zu erklären. 

Mitglieder, die gegen die Vereinssatzung verstoßen oder durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. schädigen, können durch die Vorstandschaft der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. ausgeschlossen werden. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann gegen die Entscheidung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. Einspruch einlegen, über den die Mitgliederversammlung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. entscheidet. 

Mit Beendigung der Mitgliedschaft in der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. erlischt jeder Anspruch an den Verein. 

§7Rechte und Pflichten der Mitglieder 

Alle Mitglieder haben grundsätzlich das Recht: 

nach den Bestimmungen dieser Vereinssatzung an den Veranstaltungen und Versammlungen der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. teilzunehmen, Anträge zu stellen und sämtliche gebotenen materiellen und immateriellen Leistungen der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. in Anspruch zu nehmen. 
Ehrungen und Auszeichnungen für verdiente Mitglieder zu beantragen und zu erhalten, die durch die Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. verliehen oder vermittelt werden. 

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. zu unterstützen und die Beschlüsse der Organe des Vereins durchzuführen. 

Alle aktiven Mitglieder sind dringend angehalten, sich durch ihre Arbeitskraft an den Veranstaltungen der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. zu beteiligen.  

§8 Einrichtung von Beiträgen 

Alle ordentlichen Mitglieder entrichten den von der Mitgliederversammlung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. beschlossenen Betrag. 

Jugendliche Mitgliede und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. 
§9Organe 

Organe der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. sind: 

die Mitgliederversammlung  
die Vorstandschaft 
die Kassenprüfer der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. 

§10Mitgliederversammlung 

Zur Mitgliederversammlung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. ist von dem Vorsitzenden des Vereins auf Beschluss der Vorstandschaft nach eigenem Ermessen oder auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Vereins, mindestens aber jährlich einmal, spätestens zwei Wochen vor Termin per Aushang im Schaukasten der Gemeinde Egling einzuladen. 

Anträge und Anregungen sind dem Vorsitzenden der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. spätestens eine Woche vor der angesetzten Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. 

Die Mitgliederversammlung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. ist zuständig für: 

Wahl der Vorstandmitglieder der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. 
Entgegennahme von Berichten der Vorstandschaft sowie der Kassenprüfer 
Genehmigung der Haushaltsführung und der zukünftigen Finanzplanungen 
Festsetzen der Mitgliedbeiträge von ordentlichen Mitgliedern 
Entlastung der Vorstandschaft 
Ernennung von Ehrenmitgliedern 
Beschlussfassung über Anträge und Anregungen der Mitglieder 
Erlass und Änderung der Ehrenordnung und der Preisordnung  
Änderung der Vereinssatzung 
Auflösung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. 

In der Mitgliederversammlung sind alle jugendlichen Mitglieder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, alle ordentlichen Mitglieder sowie alle Ehrenmitglieder stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Juristische Personen, Organisationen oder Vereine (als ordentliche Mitglieder) üben ihr Stimmrecht durch eine, von der Vorstandschaft zu benennende Person aus. Stimmübertragung ist nicht möglich. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter der Mitgliederversammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Versammlungsleiter der Mitgliederversammlung ist der 1. Vorsitzende der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. oder ein von der Vorstandschaft des Vereins zu bestimmender Vertreter. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit in der Vereinssatzung nicht anders geregelt. (vgl. §13(6), §15, §16) 

§11Vorstandschaft 

Die Vorstandschaft besteht aus: 

dem/der Vorsitzenden 
dem/der stellvertretenden Vorsitzenden 
dem/der Schriftführer(in) 
dem/der Kassierer(in) 
höchstens drei weiteren vom Vorstand zu berufenden Referenten für die jeweiligen Sachgebiete: 

Musik 
darstellende Kunst und Literatur 
bildende Kunst, Bildung und Erziehung  

Die Vorstandschaft beschließt über alle laufenden Angelegenheiten der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V., soweit nicht die Mitgliederversammlung nach den Bestimmungen dieser Satzung zuständig ist. Weiterhin ist die Vorstandschaft der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Berufung der Referenten für Sachgebiete.  

Der Vorsitzende der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26(2) BGB (vgl. §15(1) der Vereinssatzung). 
Der Vorsitzende der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. und sein Stellvertreter sind daneben für alle Rechtsgeschäfte, die den Verein betreffen, besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB. 
Im Innenverhältnis ist der Stellvertreter des Vorsitzenden berechtigt, das Vertretungsamt in Absprache mit dem Vorsitzenden auszuüben. 

Die Vorstandschaft kann zur Unterstützung ihrer Arbeit einzelne Aufgaben sachkundigen Mitgliedern übertragen. 

Die Vorstandschaft der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 

§12Finanzielle Belange 

Die Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. verwaltet ihre Einnahmen und Ausgaben selbst. Sie legt darüber Rechnung gegenüber der jährlichen Mitgliederversammlung der Kulturinitiative. 

§13Wahlen und besondere Bestimmungen 

Die Mitglieder der Vorstandschaft der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. 

Die Kassenprüfer werden durch die Mitglieder des Vereins bestellt. 

Scheidet ein Mitglied der Vorstandschaft vorzeitig aus, so muss in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl durchgeführt werden.  
Die Vorstandschaft ist berechtigt, bis zur Ersatzwahl ein Mitglied kommissarisch mit den Aufgaben des / der Ausgeschiedenen zu beantragen. 

Scheidet während der Amtsdauer mehr als die Hälfte der Mitglieder der Vorstandschaft aus, erfolgen automatisch Neuwahlen in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die von der verbliebenen Vorstandschaft innerhalb von 14 Tagen nach Ausscheiden des entsprechenden Vorstandsmitgliedes einzuberufen ist. 

Vor Beginn einer Wahl wird in offener Abstimmung ein Wahlleiter gewählt. Er führt die Wahlen durch. Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber, ob in offener Abstimmung oder geheim gewählt werden soll. 

Ein Bewerber gilt als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte, so wird zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl eine Stichwahl durchgeführt. 

Das Amt eines Mitglieds der Vorstandschaft wird ehrenamtlich wahrgenommen. Für den bei der Ausübung des Amtes entstehenden Aufwand kann eine Entschädigung gezahlt werden, über deren Höhe die Vorstandschaft der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. beschließt. 

§14Ehrungen und Preisverleihungen  

Zur Ehrung verdienter Mitglieder und Förderer der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. verleiht der Verein Auszeichnungen. Einzelheiten werden in einer von der Vorstandschaft erarbeiteten Ehrenordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. 

Über die einzelne Ehrung beschließt die Vorstandschaft der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. auf Grundlage der Ehrungsordnung. 

Der Verein verleiht Preise für vorbildliches kulturelles Engagement. 
Einzelheiten regelt die Preisordnung, die von der Vorstandschaft ausgearbeitet wird und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. 

§15 Vereinssatzung 

Eine Änderung der Vereinssatzung bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V.. Zur Änderung muss ein schriftlicher Antrag vorliegen, welcher auf der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung aufgeführt sein muss. 

§16 Auflösung 

Die Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. wird aufgelöst, wenn sich mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür aussprechen. Zur Auflösung muss ein schriftlicher Antrag vorliegen; dieser muss auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgeführt sein. 

§17 Inkrafttreten  

Diese Vereinssatzung wurde in der Mitgliederversammlung der Kulturinitiative Egling-Huschof intakt e.V. am 28. August 2002 von mehr als 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder angenommen. Sie wurde geändert in der Mitgliederversammlung vom 20. April 2005.